Aktuelles

Änderungsentwürfe im Flächenwidmungsplan

Die Änderungen der Plandarstellungen umfassen, neben Berichtigungen des Planwerks, inhaltliche Änderungen wie zum Beispiel Widmungsänderungen im Flächenwidmungsplan oder Änderungen von Bebauungsweisen oder Bebauungshöhen im Bebauungsplan.

In den Bebauungsvorschriften ist vorgesehen, eine Regelung zu ergänzen, die sicherstellen soll, dass die durch Baufluchtlinien festgelegten Gartenzonen zukünftig nicht mit Hauptgebäuden bebaut werden dürfen. Darüber hinaus ist geplant, zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Einschränkungen für die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen in die Bebauungsvorschriften aufzunehmen.

Sie haben das Recht, innerhalb der Auflagefrist bis 15. Mai 2026 eine schriftliche Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben: per Post an: Stadtgemeinde Klosterneuburg, GA IV – Stadtplanung, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg, per E-Mail an: stadtamt@klosterneuburg.at

Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen sind vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung der Verordnung über das örtliche Raumordnungsprogramm bzw. den Bebauungsplan in Erwägung zu ziehen.

Sollte Bedarf bestehen, können die MitarbeiterInnen des Referats Stadtplanung auch gerne telefonisch (02243/444-257) Anleitung zur Nutzung des Online-Angebots geben.

Stadtgemeinde Klosterneuburg